Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sind feuerbeständige, feuerhemmende Türen, die der Entstehung eines Feuers vorbeugen sollen. Die Hersteller von Brandschutztüren fertigen diese in verschiedenen (Brandschutz-) Klassen. Welche Tür benötigt wird, richtet sich in erster Linie nach der Gebäudenutzung.

Brandschutztüren müssen zugelassen sein und der Einbau i.d.R. abgenommen werden. Die Regelungen der Landesbauordnungen sind vielfältig und in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Die Anforderungen an Brandschutztüren sind primär in DIN 4102 geregelt.
 
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